Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Es ist ein nachvollziehbarer Wunsch, den verstorbenen Menschen auch nach der Bestattung nah bei sich haben zu wollen. So fragen sich viele Menschen: Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen? Leider ist das Niedersächsische Bestattungsgesetzt an dieser Stelle eindeutig und schreibt den Friedhofszwang und die Beisetzungspflicht vor.
Viele Menschen entscheiden sich daher mittlerweile für eine Kremation im Ausland, z.B. in den Niederlanden. Die dortigen Krematorien händigen die Urne nach einer Ruhephase an die Angehörigen aus. Wenn auch Sie den Wunsch haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen, unterstützen wir Sie bei der Überführung ins Ausland und klären Sie über die rechtliche Seite auf.