Was tun, wenn jemand stirbt? Die ersten Schritte
Möglicherweise sind Sie gerade sehr aufgewühlt angesichts des Todes eines nahen Menschen. Wenn Sie sich zum ersten Mal in dieser Situation befinden, kommt wahrscheinlich Unsicherheit hinzu: Was tun, wenn jemand stirbt? Hier haben wir die wichtigsten ersten Schritte für Sie zusammengetragen. Gerne unterstützen wir Sie von Anfang an persönlich und sind für Sie da – rufen Sie uns einfach an!
Das Wichtigste in Kürze
- Ärztin oder Arzt benachrichtigen
- Engste Angehörige benachrichtigen
- Bestatter benachrichtigen
- Sterbeurkunde beantragen
- Wohnung versorgen
Benachrichtigen Sie eine Ärztin oder einen Arzt
Wenn jemand stirbt, muss als erstes der Tod medizinisch bestätigt und eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Wer Ärztin oder Arzt benachrichtigt, hängt davon ab, wo der Todesfall eintritt.
Todesfall zu Hause
Bei einem Todesfall zu Hause liegt es an Ihnen, eine Ärztin oder einen Arzt zu benachrichtigen – zum Beispiel Hausärztin oder Hausarzt. Wenn diese nicht erreichbar sind, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdient unter der Telefonnummer 116 117. Nach der ärztlichen Untersuchung stellen Ärztin oder Arzt die Todesbescheinigung aus, die für die Überführung notwendig ist.
Todesfall im Altenheim oder Hospiz
Tritt der Todesfall in einem Altenheim oder Hospiz ein, benachrichtigt das Pflegepersonal die Ärztin oder den Arzt. Nach Erstellung der Todesbescheinigung sowie nach Absprache mit Ihnen und dem Pflegepersonal dürfen wir als Bestatter die Überführung vornehmen.
Todesfall im Krankenhaus
Hier stellen die behandelnde Stationsärztin/der Stationsarzt die Todesbescheinigung aus und leiten sie an die Krankenhausverwaltung weiter. Im Zuge der Überführung erhalten wir als Bestattungsunternehmen die Dokumente. Sofern möglich, können Sie sich im Krankenhaus von der verstorbenen Person verabschieden oder später in unserem Bestattungshaus.
Benachrichtigen Sie Ihre Angehörigen
Sprechen Sie mit Ihren engsten Angehörigen und erfragen Sie, ob sich noch jemand zu Hause oder im Pflegeheim verabschieden möchte. Der verstorbene Mensch darf bis zu 36 Stunden bei Ihnen zu Hause verbleiben. Sie bestimmen, wann wir als Bestatter die Überführung vornehmen.
Benachrichtigen Sie uns als Bestatter
Es ist sinnvoll, uns als Bestatter möglichst früh zu benachrichtigen – auch, wenn die verstorbene Person nicht sofort ins Bestattungsinstitut überführt werden muss. Dennoch sind wir gerne von Anfang an für Sie da, unterstützen Sie bei allem, was anliegt, und gehen auf Ihre Bedürfnisse ein. Gemeinsam legen wir den Zeitpunkt für die Überführung und das Trauergespräch fest.
24 Stunden erreichbar:
0441 41058 oder 0441 41059
Beantragen Sie die Sterbeurkunde – oder lassen Sie uns das machen
Für viele Formalitäten nach einem Todesfall benötigen Sie die Sterbeurkunde. Diese stellt das Standesamt aus. Gerne klären wir bereits in unserem gemeinsamen Trauergespräch, bei welchen Formalitäten wir Sie unterstützen können, und kümmern uns dann auch um die Beschaffung der Sterbeurkunde.
Um den Sterbefall für Sie beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Dokument/Familienstand | Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden |
---|---|---|---|---|
Geburtsurkunde | ||||
Heiratsurkunde | ||||
Sterbeurkunde des Ehepartners | ||||
Scheidungsurteil |
Personenstandsurkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen nach DIN ISO 17100 übersetzt werden. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Versorgen Sie die Wohnung der verstorbenen Person
Bei einem Todesfall im eigenen Zuhause braucht auch die Wohnung der verstorbenen Person ein wenig Aufmerksamkeit. Denken Sie bitte in den nächsten Tagen daran, die Fenster zu schließen, Lebensmittel aus dem Kühlschrank zu nehmen, Pflanzen zu versorgen und den Briefkasten regelmäßig zu leeren. Stellen Sie bei Bedarf einen Nachsendeantrag für die Post und informieren Sie ggf. die Nachbarn.
Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln: Ab- und Ummeldungen, Kündigungen, Kontoauflösungen etc.
Mit unserer Checkliste Todesfall behalten Sie den Überblick.
Was gehört zum Erbe? Welche Rechten und Pflichten habe ich als Erbe? Wie vermeide ich Streit ums Erbe?
Hier hilft der Erblotse.